Compliance
Richtlinien + Verhaltenskodex
der KONZMANN Gruppe
Die KONZMANN Gruppe hat eine klare und unumstößliche Haltung zu ethischen und moralischen Grundsätzen, allgemeinen Verhaltensregeln und der Verpflichtung zum Einhalten gesetzlicher Vorgaben. Mit dem einzigen Ziel stets zum Wohle des Unternehmens, seiner Mitarbeitenden sowie der Gesellschafter und Geschäftspartner zu handeln, sind diese in unseren Compliance Richtlinien und unserem Verhaltenskodex festgeschrieben. Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir einen geschützten Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Compliance Fragestellungen.
Compliance Richtlinien
Das Unternehmensleitbild der KONZMANN Gruppe beschreibt unser Selbstverständnis und gibt uns einen Rahmen für unsere Tätigkeit nach innen wie nach außen. Es soll den Umgang mit den bestehenden Regeln in der Unternehmensgruppe erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten, um stets zum Wohle des Unternehmens, seiner Mitarbeitenden, Gesellschafter und Geschäftspartner zu handeln.
Verhaltenscodex
Die Verhaltensgrundsätze, die wir innerhalb des Unternehmens und in unseren Kundenbeziehungen befolgen, sollen sicherstellen, dass wir die Erwartungen unserer Kunden kontinuierlich und konstant bleibend erfüllen sowie sich auf den Ruf unseres Unternehmens negativ auswirkende Fehler zu vermeiden. Unsere Kunden legen Wert auf technische Perfektion, Zuverlässigkeit und Integrität. Mit Entschlossenheit fördern wir den Erfolg unserer Kunden, denn dieser ist auch von grundlegender Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum der KONZMANN Gruppe.
HINWEISGEBER & BESCHWERDESYSTEM
Über unser Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unsere Compliance Richtlinien zu informieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Verhaltensgrundsätze haben für uns oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für uns entscheidend, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeitenden oder solchen von Lieferanten oder Dritten zu erfahren. Nur so können wir entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Schließlich dienen diese Hinweise dazu, Schäden von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner, der Umwelt und letztlich auch der KONZMANN GmbH und allen unseren Partnerunternehmen selbst abzuwenden.
Über den Button oder das Scannen des QR-Codes gelangen Sie zum Hinweisgeber-/ Beschwerdesystem der KONZMANN Gruppe. Dies geschieht völlig anonym. Ihr Klick sowie der Aufruf dieser Seite können in keiner Weise zurückverfolgt werden.
Ihre Mithilfe ist uns wichtig
Damit Sie uns über etwaige Verstöße unkompliziert informieren können, haben wir ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet. Über diese Plattform bieten wir eine sichere, datenschutzkonforme und anonyme Lösung zur Meldung von etwaigen Rechtsverstößen.
Meldungen, die unter dem besonderen Schutz des HinSchG stehen sind:
- Verstöße, die Straftatbestände erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1HinSchG),
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten), soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen (§ 2 Abs. 1 N. 2 HinSchG)
- Verstöße gegen ausgewähltes Bundes- oder Landesrecht sowie gegen bestimmte Unions-Rechtsakte (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG).
Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie die Verstöße beweisen können.
Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der mitgeteilte Sachverhalt wahr ist.
Nicht geschützt sind daher Hinweise, die nachweislich wider besseren Wissens oder missbräuchlich abgegeben wurden.
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und prüfen diesen gewissenhaft. Eingehende Hinweise werden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vertraulich und unter Beachtung des Datenschutzes behandelt.
Kanzleivertretung kontaktieren!
Alternativ können Sie Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei aufnehmen – Dr. Niels Gercke – der Sie auch berät und auf Verlangen Ihre Identität schützt. Sie erreichen Dr. Niels Gercke per E-Mail:
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese interne Meldestelle zur Anzeige von möglichen Rechtsverstößen eingerichtet wurde.
Nach Erhalt der Hinweise werden diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber) bearbeitet. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.
Sofern sich Ihr Anliegen auf Beschwerden im Zusammenhang mit von uns erbrachten Dienstleistungen beschränkt oder Sie mit unserer Beauftragung unzufrieden sind (bspw. Kundenbeschwerden), stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner wie bisher auch weiter zur Verfügung. Eine Anzeige über die interne Meldestelle ist nicht erforderlich und kann von unserem Kundenservice – da dieser keinen Zugriff auf die über die interne Meldestelle übermittelten Informationen hat – nicht bearbeitet werden.
Vertraulichkeit
Wir behandeln jeden Hinweis grundsätzlich vertraulich und schützen die Identität der hinweisgebenden Personen. Handelt es sich um einen Hinweis aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, gelten selbstverständlich die dementsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dabei dulden wir keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgebende, die im guten Glauben handeln – auch wenn sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen sollten.
In gewissen Fällen können Inhalte Ihrer Meldung für weitere Untersuchungen und zur Aufklärung des Sachverhaltes an weitere zuständige Stellen – stets unter Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – weitergegeben werden.
Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Hinweise finden Sie hier.
EXTERNE MELDESTELLEN
Neben unserem Hinweisgebersystem stehen Ihnen gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahlweise auch externe Meldestellen zur Verfügung.
Weitere Informationen und die Möglichkeit einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz www.bundesjustizamt.de.
So können wir mit Ihrer Unterstützung Regelverstößen frühzeitig begegnen und die Entstehung von Fehlverhalten bei der KONZMANN GmbH und allen unseren Partnerunternehmen wirksam verhindern.