Entspricht ihre Anlage der aktuellen F‑Gase-Verordung 2024?
Die Tochterunternehmen der KONZMANN Gruppe bieten innovative Lösungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik und begleitet Sie bei der Umrüstung, Planung oder Neuinstallation F-Gas-konformer Kälteanlagen – mit technischer Exzellenz, aktueller Gesetzeskenntnis und energieeffizienten Lösungen.
Gesetzliche Vorgaben im Blick: F‑Gase-Verordnung 2024
Mit der aktuellen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die EU die Anforderungen an den Einsatz fluorierter Kältemittel in Kälte-, Klima- und Wärmepumpensystemen. Ziel ist der vollständige Ausstieg aus HFKW bis 2050. Schon heute gelten deutliche Mengenbeschränkungen und Verbote für Kältemittel mit hohem GWP (Global Warming Potential).
Für Betreiber und Planer bedeutet das: Nur wer frühzeitig auf natürliche Kältemittel wie CO2 (R744), Ammoniak (NH3) oder Propan (R290) setzt, bleibt rechtskonform und wirtschaftlich zukunftssicher aufgestellt.
F‑Gase Quick-Check!
Mit wenigen Angaben die Einhaltung der F-Gase-Verordnung 2024 prüfen.
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder nach bestem Wissen aus, damit wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten können. Haben Sie mehr als eine Anlage können Sie mit dem „+ Button” weitere Anlagen hinzufügen.
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Ihr Ergebnis des F-Gase Quick-Checks!
Laut Ihren Angaben besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Tipp: Auch wenn aktuell kein Handlungsbedarf besteht, empfehlen wir Ihnen, die Serviceintervalle im Auge zu behalten und frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um den Betrieb Ihrer Anlage langfristig zu sichern.
Wenden Sie sich hierfür an unsere Kältetechnik-Spezialisten
Ihr Ergebnis des F-Gase Quick-Checks!
Laut Ihren Angaben besteht Handlungsbedarf.
Der Betrieb für mindestens eine angegebene Anlage ist nur noch eingeschränkt bis 2030 möglich
(sofern aufbereitetes oder recycletes Kältemittel zur Verfügung steht).
Aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfs wird unser Service-Team zeitnah bezüglich einer Terminvereinbarung auf Sie zukommen.